Aus markenrechtlicher Sicht ist eine Marke ein Herkunftsnachweis, d.h. sie dient dazu, dass Deine Kunden Deine Produkte konkret Deinem Unternehmen zuordnen und von Produkten Dritter unterscheiden können. Dein Business, Deine (digitalen) Produkte, wie Tiny Offer, Onlinekurse oder 1:1 Angebote, aber auch Dein Content in Podcasts, YouTube-Cannel oder Deinem Blog stehen für Dein Business und dessen Qualität – und das solltest Du schützen.
1. Schutz vor Nachahmung
Mit der Markenanmeldung schaffst Du Dir ein Monopolrecht. Das bedeutet, dass Du allein Deine Marke für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen nutzen kannst.
2. Anmeldetag sichern
Mit einer Registrierung Deiner Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt oder den EUIPO bekommst Du einen Anmeldetag anerkannt. Der Anmeldetag ist der Tag, ab dem Du ohne hohe Beweishürde nachweisen kannst, dass Du Inhaber Deiner Marke bist. Versucht später jemand Deine Marke für Deine Waren und Dienstleistungen zu registrieren, kannst Du gegen diese Eintragung im Rahmen des dafür geschaffenen Widerspruchsverfahren vorgehen.
3. “R im Kreis” an Deiner Marke
Bist Du Besitzer einer eingetragenen Marke, so kannst Du diese mit dem “R im Kreis” – ® – kennzeichnen. Eine Kennzeichnungspflicht gibt es nicht. Allerdings haben Umfragen ergeben, dass dieses Symbol von Endverbrauchern fälschlicherweise als Qualitätsmerkmal verstanden wird. Die Kennzeichnung Deiner Marke mit dem ® wird diese subjektiv im Bewusstsein Deiner Kunden folglich eher aufwerten.
Das ® kann sich auch zur Abschreckung vor Nachahmung dienen, denn sieht ein möglicher Mitbewerber sofort, dass Deine Marke bereits registriert ist, ist die Schwelle Deine Marke nachzuahmen möglicherweise etwas höher.
4. Wert schaffen
Eine Marke hat natürlich auch einen monetären Wert. Dieser wird durch eine Markenanmeldung tendenziell gesteigert. Bist Du Inhaber einer eingetragenen Marke kannst Du Dritten an Deiner Marke Nutzungsrechte einräumen. Mittels eines Lizenzvertrages kannst Du regeln, wer Deine Marke wann, wo und wie lange zu welchem Preis nutzen darf.
Hast Du ggf. irgendwann kein Interesse mehr an der Verwendung Deiner Marke, kannst Du diese Dritten auch verkaufen.
5. Unterlassung erklären
Nutzt ein Mitbewerber Deine Marke oder eine ähnliche Marke für identische oder ähnliche Waren und Dienstleistungen, so kannst Du diesen abmahnen und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern. Hält die Markenrechtsverletzung an, so verpflichtet sich der Dritte ein Strafzahlung an Dich zu leisten. Bei weiter anhaltender Verletzung kannst Du sogar eine Schadenersatzklage in Betracht ziehen.