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design lautsprache

Design

ist ein Schutzrecht, durch welches die äußere Form- und Farbgestaltung eines Produkts geschützt wird.

Mit einem eingetragenen Design erhält der Designinhaber ein zeitlich und räumlich begrenztes Recht - in der Regel für 25 Jahre - welches ihm erlaubt, sein Design ausschließlich zu benutzen, Nachahmern die Benutzung zu untersagen, aber auch Lizenzen zur Nutzung an Dritte zu vergeben.

Ablauf DER DESIGNanmeldung

Recherche nach bereits existierenden Designs

Ermittlung identischer & ähnlicher bereits registrierter Designs

Auswahl geeigneter Wiedergaben des Designs

Finden passender Abbildungen

Klassifizierung nach Locarno

Einordnung in die Produktklassen

Bestimmung der Anmeldestrategie

Anmeldung in Deutschland, Europa oder internationale Registrierung

Anmeldung beim zuständigen Amt

Amtsseitige Bearbeitung

Formalprüfung

Eintragung des Designs

Design ist ein ungeprüftes Schutzrecht

Meine Herangehens­weise

Bei der Ausarbeitung einer Designanmeldung ist es mir wichtig, genau zu verstehen, welche äußeren Gestaltungsmerkmale die Neuheit und Eigenart des einzutragenden Produkts ausmachen.

Nur wenn alle Merkmale genau erfasst werden, kann eine geeignete Strategie für eine sinnvolle Designanmeldung erarbeitet werden. Höhchstes Augenmerk ist dabei auf die Art der Darstellung der einzelnen Produkte zu legen, um einen größtmöglichen Schutzumfang gewährleisten zu können.

Das Design ist ein ungeprüftes Schutzrecht, was bedeutet, dass die Eintragungsvoraussetzungen der Neuheit und Eigenart amtsseitig nicht geprüft werden. Die Rechtsbeständigkeit eines eingetragenes Designs wird erst im Rahmen eines Nichtigkeitsverfahrens oder einer Streitsache vor Zivilen Gerichten entschieden. Daher ist es besonders entscheidend, Fehler bei der Anmeldung zu vermeiden.

Meine Leistungen

Entwicklung einer geeigneten Designstrategie

Recherche nach älteren Rechten

Designanmeldung

Ausarbeitung der Designwiedergabe und Klassifizierung

Vertretung in Nichtigkeitsverfahren

Beratung hinsichtlich möglicher Designverletzung

Vertretung der Designanmeldung vorm Anmeldeamt bis zur Eintragung

Patentanwaltskanzlei pateum
Dr. Arlett Baltzer

Hallo, ich bin Arlett.

Als Patentanwältin bin ich Deine Expertin im Designrecht.

Während meiner Patenanwaltsausbildung durfte ich einige Monate im Deutschen Patent- und Markenamt Anmeldungen aus Sicht des Amtes bearbeiten. Ich kenne also die Anforderungen an professionelle Anmeldungen sowohl aus Manden- als auch aus Amtssicht sehr gut.

Die Relevanz von Designanmeldungen für Unternehmen nimmt in den letzten Jahren stetig zu, da es sich um ein relativ kostengünstiges Schutzrecht handelt, welches zeitgleich vor den Streitgerichten vergleichsweise einfach durchzusetzen ist.

Ferner kann es durch die Eintragung einer Vielzahl von Desingns Mitbewerbern erschwert werden, andere, noch rechtsbeständige, Anmeldung zu tätigen.

FAQ

Ein Design muss, um rechtsbeständig zu sein, neu sein. Folglich muss eine Designanmeldung vor der Veröffentlichung des Designs erfolgen. Zeigst Du Dein Design vorab beispielsweise auf einer Messe, auf Social Media oder möglichen Kooperationspartnern, gilt Dein Design nicht mehr als neu und kann deshalb in einem möglichen Nichtigkeitsverfahren nicht bestehen.

Die Amtsgebühr für eine Designanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt beträgt zumindest 60 Euro. Für eine Sammelanmeldung werden 60 Euro und für jedes weitere Design 6 Euro fällig.




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