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Ist deine Marke noch frei? Finde es mit einer einfachen Recherche heraus. mehr erfahren

[ˈmaʁkə]

Marke

ist ein geschütztes Zeichen, das dazu dient, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

Mit einer eingetragenen Marke erhält der Markeninhaber ein zeitlich und räumlich begrenztes Recht - in der Regel für 10 Jahre - welches ihm erlaubt, seine das Zeichen ausschließlich zu benutzen, Nachahmern die Benutzung zu untersagen, aber auch Lizenzen zur Nutzung an Dritte zu vergeben. Die eingetragene Marke kann nach Ablauf der Schutzdauer um weitere 10 Jahre verlängert werden.

Ablauf einer Markenanmeldung

Recherche nach bereits existierenden Marken

Ermittlung identischer & ähnlicher bereits registrierter Marken

Auswahl der geeigneten Markenform

Finden einer nicht beschreibenden, eintragbaren Marke

Ausarbeitung eines professionellen Waren-/ Dienstleistungsverzeichnis

Bestimmt erheblich den Schutzumfang der Anmeldung

Bestimmung der Anmeldestrategie

Anmeldung in Deutschland, Europa oder internationale Registrierung

Anmeldung beim zuständigen Amt

Amtsseitige Bearbeitung

Prüfung auf absolute Schutzhindernisse

Eintragung der Marke

Übermittlung der Markenurkunde

3 Monate Widerspruchsfrist

Möglichkeit für Markeninhaber älterer Rechte gegen Neueintragung vorzugehen

Möglichkeit der Markenverlängerung

Verlängerung der Schutzdauer um jeweils weitere 10 Jahre

Meine Herangehens­weise

Bei der Ausarbeitung einer Markenanmeldung ist es mir wichtig, genau zu verstehen, welche Produkte unter dem anzumeldenden Zeichen angeboten werden (sollen).

Nur wenn alle Produkte und Zeichen genau erfasst werden, kann ein passendes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis verfasst werden, welches nicht zuletzt erheblich den Schutzumfang der registrierten Marke bestimmt.

Für die erfolgreiche Eintragung einer Marke ist außerdem die Auswahl der richtigen Markenform existenziell – hier gilt es zwischen größtmöglichem Schutzbereich und dem Umgehen absoluter Schutzhindernisse abzuwägen.

Im Eintragungsverfahren halte ich es für unumgänglich, dem Mandanten Amtsbescheide klar und einfach zu erklären und direkt Möglichkeiten aufzuzeigen, wie Beanstandungen des Amtes entgegnet werden könnte – immer unter dem Aspekt der Kosten-Nutzen-Abwägung.

Wurde eine Marke zur Eintragung gebracht, vertrete ich diese auch in möglichen Widerspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren.

Meine Leistungen

Entwicklung einer geeigneten Markenstrategie

Recherche nach älteren Rechten

Markenanmeldung

Vertretung der Markenanmeldung vorm Anmeldeamt bis zur Eintragung

Beratung hinsichtlich möglicher Markenverletzung

Vertretung in Einspruchs- und Einspruchs­beschwerdeverfahren

Vertretung in Widerspruchs- und Nichtigkeitsverfahren

Patentanwaltskanzlei pateum
Dr. Arlett Baltzer

Hallo, ich bin Arlett.

Als Patentanwältin bin ich Deine Expertin im Markenrecht.

Während meiner Patenanwaltsausbildung durfte ich einige Monate im Deutschen Patent- und Markenamt Markenanmeldungen aus Sicht des Amtes bearbeiten. Ich kenne also die Anforderungen an eine professionelle Markenanmeldungen sowohl aus Manden- als auch aus Amtssicht sehr gut.

Ich habe in meiner Zeit im Gewerblichen Rechtsschutz schon zahlreiche Markenanmeldungen für verschiedenste (digitale) Produkte zur Eintragung geführt. Dazu zählt auch das Ausarbeiten von Waren- und Dienstleistungsverzeichnisse in allen möglichen Bereichen, wie beispielsweise im Bereich Coaching, Unternehmensberatung, Branddesign, für Konsumartikel, Zahnarztpraxen und Friseure.

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FAQ

Eine Markenanmeldung kann, im Vergleich zum Patent, jederzeit erfolgen.

Die Amtsgebühr für eine Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt beträgt 290 Euro für drei Klassen. Eine Unionsmarkenanmeldung kostet amtsseitig 850 Euro für eine Klasse.



Die Eintragung in der Marke kann relativ schnell innerhalb weniger Wochen erfolgen, aber auch mehrere Monate dauern. Im Fall eines Rechtsstreits ist der wichtige und verbindliche Tag der Anmeldetag der Marke.